Vorstand

Satzungsgemäß besteht der Vorstand des IRS aus einem wissenschaftlichen Direktor und einer administrativen Direktorin. Sie vertreten das Institut gemeinschaftlich.

Der wissenschaftliche Direktor verantwortet die wissenschaftliche Ausrichtung und strategische Weiterentwicklung des Instituts sowie die laufenden Geschäfte im wissenschaftlichen Bereich. Die administrative Direktorin verantwortet die administrativen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Instituts sowie die strategische Weiterentwicklung der Verwaltungs- und Infrastrukturbereiche. Sie ist zugleich Beauftragte für den Haushalt im Sinne der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Instituts im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie des genehmigten Programmbudgets.


Mitglieder

Wissenschaftlicher Direktor
Administrative Direktorin

Aufgaben des Vorstands

  • Entwicklung der langfristigen Strategie und deren Umsetzung,
  • Aufstellung des mittelfristigen Forschungsprogramms und des jährlichen Programmbudgets,
  • Pflege und Sicherung von Kulturgut im Bereich der Wissenschaftlichen Sammlungen,
  • Ausübung personalrechtlicher Befugnisse für die Beschäftigten des Instituts,
  • Wahrnehmung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, insbesondere die Aufstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans,
  • Berichterstattung an die Mitgliederversammlung über die Tätigkeit des Instituts,
  • Vorbereitung der Sitzungen der Mitgliederversammlung und Verantwortung für die Ausführung ihrer Beschlüsse,
  • Gestaltung der Zusammenarbeit mit Hochschulen, anderen Forschungseinrichtungen und sonstigen nationalen und internationalen Stellen.