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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis ist die Voraussetzung für exzellente und glaubwürdige Forschung. Das IRS hat daher Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aufgestellt. Diese umfassen zentrale forschungsethische Prinzipien und Vorgaben zur wissenschaftlichen Arbeitsweise insbesondere im Hinblick auf:
- die Qualitätssicherung bei der Erhebung und Auswertung von Forschungsdaten
- die Dokumentation wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse
- die Rechte und Pflichte bei der Publikation von Forschungsergebnissen
Bei der Umsetzung dieser Regeln orientiert sich das IRS an den “Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Leibniz-Gemeinschaft“ sowie an den Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle der Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.
Gute wissenschaftliche Praxis
- bedeutet, lege artis zu arbeiten und sich stets nach dem neuesten Erkenntnisstand in der Wissenschaft zu richten;
- ist gekennzeichnet durch eine kritische Auseinandersetzung mit den erzielten wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Kontrolle;
- umfasst, eine gewissenhafte Auseinandersetzung mit anderen wissenschaftlichen Auffassungen und eine integre Argumentationsweise gegenüber den Beiträgen von Kolleg*innen und Konkurrent*innen;
- umfasst die sorgfältige Qualitätssicherung und die Dokumentation aller Arbeitsschritte im Forschungsprozess sowie die Aufbereitung und Pflege empirischer Forschungsdaten, um die Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen sicherzustellen;
- bedeutet die Wahrung geistiger Urheberschaft beim Publizieren durch den sorgfältigen Nachweis von Zitaten und Übernahmen aus anderen Veröffentlichungen sowie die korrekte Angabe von Befunden und Ideen anderer Autor*innen;
- impliziert, dass Aktivitäten im Wissenstransfer und Beratungen forschungsbasiert und auf der Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse erfolgen und persönliche Ansichten kenntlich gemacht werden.
Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis am IRS
Die aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen für drei Jahre gewählte Ombudsperson und deren Stellvertretende fungieren als Berater*innen und Vertrauenspersonen zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis. Sie sind Ansprechpersonen für die Wissenschaftler*innen zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, bei Unstimmigkeiten und im Falle des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten.