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Betriebsrat
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessensvertretung der Beschäftigten des IRS. Er arbeitet mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammen, um die Einhaltung tariflicher und sonstiger Rechte und Pflichten sowie einen Interessensausgleich zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zu erreichen. Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehören unter anderem der Abschluss von Betriebsvereinbarungen, das Mitwirken an Einstellungsverfahren und anderen Vorgängen der Personalauswahl, die kontinuierliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber und den Beschäftigten und die Vermittlung im Falle von Konflikten.