Chancengleichheit

Die Förderung von Chancengleichheit und der Abbau von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen sind nicht nur gesetzlich festgeschrieben, sondern gehören auch zum Selbstverständnis des IRS.

Es ist erklärtes Ziel des IRS, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der institutionellen Praxis umzusetzen und zu sichern, um geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu vermeiden, eine qualitätsvolle, paritätische Stellenbesetzung auf allen Qualifikations- und Beschäftigungsstufen zu erreichen sowie die Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf für die Beschäftigten zu verbessern. mehr Info

Das IRS versteht sich als Arbeitgeber, der eine familienbewusste Personalpolitik nachhaltig umsetzt, Rücksicht auf private Lebenssituationen nimmt und die Mitarbeiter/innen dabei unterstützt, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. mehr Info