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Novellierte Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verabschiedet
Zum 1. Juni 2018 hat das IRS novellierte „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am IRS und Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten“ in Kraft gesetzt. Bei der Umsetzung dieser Regeln orientiert sich das IRS an den “Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Leibniz-Gemeinschaft“ sowie an den Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle der Wissenschaft“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.
Weitere Informationen zu dem von den IRS-Ombudspersonen in Zusammenarbeit mit dem Bereich "Wissenschaftsmanagement und -kommunikation" erarbeiteten Papier zur guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie auf dieser Seite.