Die Beteiligung von Standortkommunen an der Wertschöpfung aus Windkraftanlagen ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechten, gesellschaftsverträglichen Umsetzung der Energiewende. Ländliche Gemeinden können finanziell profitieren und die Akzeptanz unter den Anwohnenden kann gefördert werden. In dem am 23.09.2020 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des EEG 2021, welches zum 01.01.2021 in Kraft treten soll, ist die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung von Standortkommunen zum ersten Mal in einer Bundesgesetzgebung verankert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es dagegen bereits seit 2016 ein Landesgesetz, welches Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, umliegende Gemeinden und Anwohnende an den Erträgen zu beteiligen. In unserer Forschung haben wir durch Interviews mit Gemeindevertreter*innen in Mecklenburg-Vorpommern und Vertreter*innen aus der Windenergiebranche erste praktische Erfahrungen mit dieser gesetzlichen Regelung in Mecklenburg-Vorpommern erhoben.
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