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Drittes Zertifikat zum audit berufundfamilie in Folge
Das IRS erhielt jetzt zum dritten Mal in Folge das Zertifikat zum audit berufundfamilie. Es wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH als Qualitätssiegel für eine strategisch angelegte familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik vergeben. Erstmals erhielt das IRS im Jahr 2015 die Auszeichnung. Im Jahr 2019 wurde das IRS zum ersten Mal erfolgreich re-auditiert.
Voraussetzung für die aktuelle Zertifizierung ist das erfolgreiche Durchlaufen des Re-Auditierungsprozesses, in dem der Durchdringungsgrad der bereits umgesetzten vorhandenen familien- und lebensphasenbewussten/ familiengerechten Maßnahmen in den Blick genommen wurde. Mittels Reviews konnte der Rahmen und die Kultur der Vereinbarkeitspolitik überprüft, die Ergebnisse der Institutsleitung gespiegelt und in den Bereichen, in denen es Handlungsbedarf gab, durch eine gezielte Vertiefung konkrete Lösungen erarbeitet werden.
Im Rahmen der Re-Auditierung wurden nicht nur strategische Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen definiert, die in einer Zielvereinbarung festgehalten sind. Diese gilt es nun während der dreijährigen Zertifikatslaufzeit bedarfsgerecht zu realisieren. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.
Zu den bereits vorhandenen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben gehören beim IRS eine Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung von Arbeitsort und Arbeitszeit, die Einrichtung eines RAST-Raumes zur multifunktionalen Nutzung für Vereinbarkeitsbedürfnisse der Beschäftigten, eine Selbstverpflichtung für familienfreundliche Sitzungszeiten und regelmäßige Informationstage rund um das Thema Pflege. In der aktuellen Zielvereinbarung geht es um die Verbesserung der Teilzeitfähigkeit von Stellen, Generationsgerechtes Führen und besonders auch um die Beschäftigten, die vor dem Eintritt in die Rente stehen und darum, die während der Pandemie gemachten Erfahrungen mit mobilem Arbeiten und noch flexibleren Arbeitszeiten in eine novellierte Betriebsvereinbarung einfließen zu lassen, die dem Anspruch des IRS als moderner Arbeitgeber gerecht wird.