12. Juli 2018 | Nachricht

„Überzeugende Weiterentwicklung“ – Evaluierungsverfahren des IRS erfolgreich abgeschlossen

Am 11. Juli 2018 hat der Senat der Leibniz-Gemeinschaft mit einer positiven Stellungnahme das wissenschaftliche Evaluierungsverfahren des IRS abgeschlossen. Der Senat verweist auf die überzeugende Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts des Instituts, deutlich verbesserte Sichtbarkeit durch die Umbenennung in „Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung“, die gut profilierten und bis zu „sehr gut bis exzellent“ bewerteten Forschungsabteilungen, die überzeugenden Publikationsleistungen sowie die einzigartigen Bestände der Wissenschaftlichen Sammlungen zur Bau- und Planungsgeschichte der DDR. Nicht zuletzt bescheinigt der Senat dem IRS, in seiner Forschung gesellschaftlich relevante Themen zu bearbeiten und diese erfolgreich in einen Dialog mit Politik und Gesellschaft zu bringen. Das IRS begrüßt die positive Beurteilung und sieht sich in seiner Entwicklung hin zu einer wissenschaftlichen Kapazität für eine hervorragende, interdisziplinär ausgerichtete und international vernetzte Raumbezogene Sozialforschung bestätigt.

Im Rahmen des Evaluierungsverfahrens des Senats der Leibniz-Gemeinschaft hatte das IRS im Juli 2017 seinen Selbstbericht als Evaluierungsunterlage eingereicht, der die Grundlage für den Besuch einer unabhängigen Bewertungsgruppe am 15. und 16. November 2017 bildete. Der Senat schloss sich nun den Beurteilungen und Empfehlungen der Bewertungsgruppe an und empfiehlt Bund und Ländern, das IRS für den Zeitraum von sieben Jahren weiter zu fördern.

Die Stellungnahme legt unter anderem dar, dass

  • das IRS seit der letzten Evaluierung sein Gesamtkonzept weiterentwickelt hat und in diesem Zusammenhang die Anfang 2016 erfolgte Umbenennung ein wichtiger Schritt war,
  • die Forschungsabteilungen gut profiliert sind und mit den Beurteilungen „sehr gut bis exzellent“ (einmal), „sehr gut“ (dreimal) sowie „gut“ (einmal) bewertet werden,
  • die Publikationsleistungen überzeugend sind und insbesondere die Zahl an Veröffentlichungen in internationalen, referierten Fachzeitschriften deutlich gesteigert wurde,
  • das IRS erfolgreich wissenschaftliche Beratungsleistungen für Politik und Verwaltung erbringt und aus diesem Austausch eigene Forschungsthemen ableitet,
  • es mit den Wissenschaftlichen Sammlungen über einzigartige Sammlungsbestände verfügt und erreicht hat, diese stärker in den Fokus zu rücken,
  • die Drittmitteleinwerbung des IRS erfreulich breit gefächert ist und die eingeworbenen DFG-Mittel seit einigen Jahren die DFG-Abgabe übersteigen und
  • das IRS mit fünf Universitäten in der Region Berlin-Brandenburg gut vernetzt ist.

Der Senat empfiehlt dem IRS die Erarbeitung eines prägnanten Mission Statements für das gesamte Institut und befürwortet einen von der Bewertungsgruppe empfohlenen Sondertatbestand für die weitere Erschließung der Sammlungsbestände über Datenbanken und Online-Angebote sowie für die Entwicklung modellhafter Verfahren für kleine Archive und Sammlungen. Eine Realisierung dieses Vorhabens auf der Grundlage zusätzlicher Mittel der institutionellen Förderung wird befürwortet.

Das IRS begrüßt die positive Beurteilung und dankt den Mitgliedern der Bewertungsgruppe, den Gästen und Kooperationspartnern sowie dem Referat Evaluierung der Leibniz-Gemeinschaft für das durchgeführte Verfahren. Das Institut freut sich, dass die Spezifik seiner Forschungen, die Verschränkung von Archiv und Forschungen sowie seine Transferleistungen gewürdigt worden sind. Die in der Stellungnahme und dem Bewertungsbericht enthaltenen Anregungen nimmt das IRS gerne auf und wird sie zeitnah umsetzen. IRS-Direktorin Prof. Dr. Heiderose Kilper sieht die Arbeit und Entwicklung des Instituts in den letzten sieben Jahren durch das hervorragende Ergebnis bestätigt und dankt allen Mitarbeiter/-innen für ihr Engagement und ihre Professionalität bei der Mitwirkung am Evaluierungsverfahren.

Die Stellungnahme des Senats der Leibniz-Gemeinschaft ist online abrufbar unter:

https://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/downloads/Evaluierung/Senatsstellungnahmen/IRS_-_Senatsstellungnahme_vom_11._Juli_2018_mit_Anlagen.pdf

Das Leibniz-Evaluierungsverfahren

Leibniz-Einrichtungen werden spätestens alle sieben Jahre durch den Leibniz-Senat evaluiert. Dabei geht es um eine unabhängige Einschätzung dazu, wie sich die Einrichtung inhaltlich und strukturell in den zurückliegenden Jahren entwickelt hat, und inwieweit die Planungen für die Zukunft überzeugen.

Gutachter/-innen bewerten insbesondere, inwieweit in Wissenschaft und Forschung, Beratung und Dienstleistungen sowie in anderen spezifischen Aufgabenfeldern überzeugend gearbeitet wird und inwiefern die Leibniz-Einrichtung ein schlüssiges Konzept besitzt, das die einzelnen Arbeiten zusammenführt und weiterentwickelt.

Weitere Informationen zum Evaluierungsverfahren des Senats der Leibniz-Gemeinschaft