Drittmittelprojekt

Integrative Entwicklung eines gerechten Interessenausgleichs zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum (ReGerecht)

Forschungsschwerpunkt: Politik und Planung

Projektleitung im IRS: Dr. Ludger Gailing

Projektteam: Eva Eichenauer

Verbundpartner: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (Koordination) Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Technische Universität Dresden Schwerin Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern

Förderorganisation: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Laufzeit: 09/2018 - 12/2020

ReGerecht
ReGerecht

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus der Leitinitiative Zukunftsstadt geförderte Verbundprojekt ReGerecht setzt sich zum Ziel, Lösungen für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum zu erarbeiten und zu implementieren. Mit dem Verbundprojekt werden zwei zentrale Fragen beantwortet: Wie entstehen regionale Nutzungskonflikte? Und: Wie lassen sich gerechte Lösungen für diese Nutzungskonflikte finden?
Das Teilprojekt des IRS ist auf die Lösung von Problemen regionaler Infrastrukturen, insbesondere des Energie-Infrastruktur-Nexus in der Stadt-Land-Verflechtung gerichtet. Im Vordergrund stehen handlungsräumliche und sozio-technische Konstellationen, wobei auf informelle Institutionen zu Fragen räumlicher Gerechtigkeit und zur Kritikalität von Infrastrukturen fokussiert wird. Das Teilprojekt verortet sich in internationalen Debatten z.B. um „energy justice“, „spatial justice“ und „infrastructural justice“. Das in der Region Schwerin/Westmecklenburg durchgeführte Verbundprojekt mit insgesamt sieben Kooperationspartnern wird vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) in Müncheberg koordiniert.

Fotos: Rainer Fuhrmann/stock.adobe.com, Heino Pattschull/stock.adobe.com

Aktuelles
20. November | 2020
Finanzielle Beteiligung an Windkraftanlagen – Kommunen dürfen nicht leer ausgehen!

Im September 2020 beschloss das Bundeskabinett eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Neuregelung sieht vor, dass Kommunen, auf deren Gebiet Windkraftanlagen errichtet werden, finanziell daran beteiligt werden können. Im Projekt ReGerecht wurde untersucht, wie Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windkraftprojekten in der Praxis funktioniert. In einem Standpunkt-Beitrag, zuerst veröffentlicht in Tagesspiegel Background Klima & Energie, nimmt IRS-Energiewendeforscherin Eva Eichenauer Stellung zur Wirksamkeit der EEG-Novelle. mehr Info

Publikationen

Radtke, J., Drewing, E., Eichenauer, E., Holstenkamp, L., Kamlage, J-H., Mey, F., Warode, J., & Wegener, J. (2020). Energy Transition and Civic Engagement. in O. Renn, F. Ulmer, & A. Deckert (Hrsg.), The Role of Public Participation in Energy Transitions (S. 81-91). Academic Press. https://doi.org/10.1016/C2018-0-02096-4
Eichenauer, E., & Gailing, L. (2020, Sep 28). Gute Bedingungen für lokale Wertschöpfung aus Windkraftanlagen: Erfahrungen und Empfehlungen. Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung. https://leibniz-irs.de/fileadmin/user_upload/Transferpublikationen/IRS_Dialog_Gute_Bedingungen_Wertschoepfung_Windkraftanlagen.pdf
Eichenauer, E., & Gailing, L. (2020). Kommunen sollen profitieren. Umweltbriefe, (12), 14.