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Beauftragte
Antikorruptionsbeauftragter
In Umsetzung der Richtlinie des Bundes zur Korruptionsprävention hat die Leitung des IRS einen Antikorruptionsbeauftragten berufen. Zu seinen Aufgaben gehört die korruptionsbezogene Risikoanalyse, die Konzeption und Implementierung eines Präventionssystems sowie die regelmäßige Schulung von Beschäftigten und Führungskräften. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsunabhängig und unterstützt, unterrichtet und berät die Institutsleitung in Fragen der Korruptionsprävention.
Ombudspersonen
Die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft haben auf ihrer Mitgliederversammlung am 27. November 2015 eine Leitlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis beschlossen, mit der die aus den Jahren 1998 und 1999 datierenden Vorgängeregeln ersetzt werden. In der für die Einrichtungen verbindlichen Leitlinie werden vor allem die Rolle und Befugnisse der zentralen Ombudsperson der Gemeinschaft sowie die Verfahrensregeln und Sanktionsmöglichkeiten für das zentrale Prüfverfahren festgelegt. Zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gehören unter anderem die vollständige Dokumentation der Analyseverfahren, Ehrlichkeit im Hinblick auf die Zuarbeit dritter zu Forschungsergebnissen und die Vermeidung und Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
Ombudsperson
Stellvertretung
Datenschutzbeauftragter
Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit in den Forschungsprojekten des IRS werden in großem Umfang Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Darüber hinaus operieren die Verwaltung und der Bereich Wissenschaftsmanagement unter anderem mit personenbezogenen Daten. Der Datenschutzbeauftragte wirkt darauf hin, dass im Zusammenhang mit diesen Prozessen das Bundesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Er analysiert und kontrolliert die Datenschutzmaßnahmen des Instituts und macht Vorschläge zur Verbesserung.
Gleichbehandlungsbeauftragter
Das Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches im August 2006 in Kraft getreten ist, dient der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben der Antidiskriminierung von schützenswerten Personengruppen. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dem Beschäftigten steht ein Beschwerderecht zu, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, vom Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines der o.g. Gründe benachteiligt fühlen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte fungiert dabei als die vom Arbeitgeber eingerichtete zuständige Stelle, welche die Beschwerde entgegennimmt, diese prüft und das Ergebnis dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitteilt.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden von allen Mitarbeiterinnen des IRS gewählt. Nach Annahme der Wahl erfolgt ihre Bestellung durch die Institutsleitung. Die Gleichstellungsbeauftragte übt ihr Amt unabhängig und weisungsfrei aus. Sie ist in alle gleichstellungsrelevanten Personalentwicklungsprozesse des IRS – beispielsweise Einstellungsverfahren, Gremienbesetzungen oder Weiterbildungsmaßnahmen – involviert und berichtet auf Institutsvollversammlungen regelmäßig über ihre Arbeit.